HOLZFÄLLEN

Holzfällen – so machen Sie es richtig

Das Holzfällen ist eine sehr gefährliche Tätigkeit, wenn man dabei einige wichtige Sicherheitsmaßnahmen nicht einhält. Diese Arbeit will gelernt sein und sie müssen sich im Vorfeld mit den Tipps und Tricks zum Baumfällen bekannt machen und erfahren, worauf Sie dabei besonders achten sollten

Richtige Vorbereitung beim Holzfällen ist die halbe Arbeit

Sie haben einen zu großen Baum im Garten, der Sie stört oder sogar gefährlich geworden ist und wollen diesen Störefriede aus dem Weg räumen? Oder Sie brauchen Brennholz und ziehen dafür mit der Axt in den Wald?

Egal wie einfach das Holzfällen auch aussehen mag und wo Sie es machen wollen – beim Baumfällen gibt es einige Sachen, die Sie unbedingt beachten und wissen müssen. Ansonsten könnte es passieren, dass Sie sich oder andere Personen in der Nähe in Gefahr bringen und ernsthaft verletzen. Etwa ein Drittel der Unfälle im Wald passiert beim zu leichtsinnigen Holzfällen. Erfahren Sie deshalb rechtzeitig wertvolle Tipps über die richtige Vorbereitung und Ausführung dieser nicht ganz ungefährlichen Handlung.

Vor dem Holzfällen die Umgebung sichern

Wichtig für Ihre Sicherheit sind auch die Maßnahmen vor dem Fällen. Egal ob Sie den Baum im eigenen Garten, im Park oder im Wald fällen möchten – zuerst müssen Sie immer die Umgebung richtig sichern.

Die Umgebung, in der der Baum in alle Richtungen fallen könnte, ist die sogenannte Gefahrenzone. Sie müssen immer im Kopf behalten, dass etwas schief gehen könnte und der Baum nicht laut Plan fällt. Damit Sie sich und andere nichtsahnende Menschen nicht unnötig in Gefahr bringen, sperren Sie öffentliche Wege oder Fahrzeuge in der Nähe ab. Es muss unmissverständlich klar sein, dass hier Lebensgefahr besteht und man nicht einfach so in die Gefahrenzone reinspazieren darf.

Den Baum richtig einschätzen beim Fällen

Bevor Sie mit dem Baumfällen anfangen können, müssen Sie neben den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen auch abschätzen, wie der Baum gewachsen ist und in welche Richtung er fallen könnte. Es besteht die Gefahr, dass der Baum aufgrund seines Wuchses ausgerechnet in die nicht vorgesehene Richtung fällt und jemanden dabei verletzt oder anderen Schaden anrichtet. Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, spielt die richtige Einschätzung des Baums eine sehr wichtige Rolle.

Es gibt einige Anzeichen, die darauf hindeuten, dass es beim Holzfällen Probleme geben könnte:

  • Wenn der Baum schräg in Hanglage entgegen der Fällrichtung steht,
  • achten Sie immer darauf, dass der Baum keine stark ausgeprägten Wurzelansätze hat, die die Fällrichtung beeinflussen könnten,
  • wenn es auf der geplanten Fallseite weniger oder schwächere Äste gibt,
  • wenn der Baum krumm gewachsen ist und in einer Richtung mehr Gewicht hat,
  • faule Stellen am Baum könnten ebenfalls dazu führen, das der Baum in eine unvorhergesehene Richtung fällt.

Außerdem müssen Sie darauf achten, ob es tote Äste gibt, die beim Fällen des Baums herunterfallen könnten und ob es in der Fallbahn etwas gibt, was der Baum mitreißen könnte.  Diese Vorsichtsmaßnahmen gehören zum Holzfällen einfach dazu. Was Sie aber definitiv einem Fachmann überlassen sollten ist, wenn der Baum oder seine Äste unter Spannung stehen – beispielsweise nach einem Unwetter.

Die letzte Vorsichtsmaßnahme vor dem eigentlichen Baumfällen ist es, für sich als Baumfäller eine gute Rückzugsmöglichkeit zu sichern. Es dürfen keine Hindernisse auf diesem Weg liegen, so dass Sie sich sicher und schnell zurückziehen können, wenn der Baum anfängt zu fallen.

Auf die richtige Technik beim Holzfällen kommt es an

Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass sich in der Gefahrenzone keine weiteren Personen befinden und den Weg zum Rückzug vorbereitet haben, können Sie mit dem Baumfällen nun beginnen. Die unmittelbare Gefahrenzone beim Baumfällen ist mindestens die 1,5-fache Baumlänge, doch mehr ist immer besser. Stellen Sie sicher, dass sich auch wirklich keine schaulustige oder nichtsahnende Leute in dieser Zone befinden.

Mann mit Kettensäge der ein Fallkerb sägt.

Das Holzfällen kann endlich beginnen! Sie müssen nun die Richtung bestimmen, in die der Baum idealerweise fallen sollte und dementsprechend den sogenannten Fallkerb schneiden.

Schneiden Sie dazu am unteren Stammende einen waagerechten Schnitt – die Fallkerbsohle. Diese sollte etwa 1/3 oder 1/4 der Baumstärke tief sein. Danach müssen Sie das Fallkerbdach schräg von oben bis zur Fallkerbsohle schneiden. Auf diese Weise bekommen Sie einen Keil aus dem Stamm.

Nachdem Sie den ersten Schritt gemacht haben, müssen Sie auf der Rückseite des Fallkerbs den Fällschnitt tätigen.

Dieser geht nicht ganz bis zum Fallkerb. Lassen Sie einen kleinen Steg vom Stamm in der Mittel stehen. Der Baum kann dann darüber abknicken. In der Zwischenzeit schlagen Sie einen Keil in den Schnitt ein, damit sich der Fällschnitt nicht schließt. Sollte der Baum immer noch nicht von selbst fallen, versuchen Sie es mit ein paar Schlägen auf den Keil. In der Regel reicht das völlig aus, damit der Baum fällt. Wenn das den Baum immer noch nicht zum Fallen bringt, müssen Sie den Fällschnitt noch etwas tiefer in den Stamm schneiden.

Gefährliche Arbeiten dem Profi überlassen

Das Holzfällen ist zwar nicht so kompliziert, aber auch keine leichte Arbeit – vor allem bei größeren und nicht sorgfältig gewachsenen Stämmen. Es kommt auf die richtige Vorbereitung und die passende Ausrüstung an.

Sie müssen die Gefahren gut einschätzen können und alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Man darf diese Tätigkeit nicht in Eile oder Stress ausüben, ansonsten können Fehler gemacht, Sachen beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden.

Zu der Ausrüstung sollte übrigens eine gute Motorsäge und ein Holzspalter gehören. Erkundigen Sie sich vor dem Einsatz, was eine gute Motorsäge ausmacht und ob in Ihrem Bundesland ein Motorsägenschein Pflicht ist. Nach dem Baumfällen müssen Sie auch den Baumstamm zerlegen. Dazu werden Sie einen Holzspalter benötigen.

Trotz allen Vorbereitungen und der Ausrüstung sollten große Bäume, die sich in Wohngebieten befinden und eine größere Gefahr darstellen, ausschließlich von Profis gefällt werden. Die Gefahr ist einfach zu groß, dass dabei etwas schief gehen könnte.

Wann ist eine Baumfällgenehmigung erforderlich?

Vorsicht: Bäume darf man nicht einfach umsägen, selbst wenn sich der Baum im eigenen Garten befindet!

Ideale Zeit für die Baumfällung

Die ideale Zeit, um Bäume im Garten zu fällen ist von November bis Anfang Februar. Das Holz enthält in dieser Zeit sehr wenig Wasser und kann schneller trocknen und dementsprechend auch früher als Brennholz benutzt werden. Die Laubbäume tragen dann  auch keine Blätter und der Bewuchs um Bäume ist oftmals zurückgeschnitten, was die Arbeit und den Zugang erleichtert.

Wann das Baumfällen verboten ist

In der Regel ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis zum 30. September sogar verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in dieser Zeit viele nistende Vögel. Bestimmte Vorschriften sollen deshalb regeln, wann Bäume gefällt werden dürfen. Von Kommune zu Kommune und von Bundesland zu Bundesland können diese sehr unterschiedlich sein. Unter einem besonderen Schutz stehen die Bäume gerade in Regionen mit hoher Besiedlungsdichte. Daher sollten sich Baumbesitzer immer zuerst bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Solch ein Schutz gilt laut BGL tendenziell für Nadel- und Laubbäume mit einem Stammumfang von ungefähr 60 bis 80 Zentimetern. Ausgenommen davon sind Obstbäume. Es können allerdings Ausnahmegenehmigungen für das Fällen erteilt werden, zum Beispiel wenn der Baum einer Baumaßnahme im Wege steht oder krank ist.

Noch mehr Ärger droht bei Grenzbäumen

Manchmal kann es auch notwendig sein, dass vor der Fällung des Gartenbaumes die Nachbarn ihr Einverständnis geben müssen. Das ist beispielsweise bei sogenannten Grenzbäumen der Fall. Wenn ein Gehölz direkt auf der Grundstücksgrenze steht, gehört es dementsprechend auch mehreren Eigentümern. Für Stämme in Gärten von Eigentumswohnungen kann das Gleiche gelten. Selbst wer für einen bestimmten Gartenanteil  ein Sondernutzungsrecht hat, sollte hier Baumfällung nicht durchführen. Dies muss gewöhnlich erst von der Vielzahl der Miteigentümer auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Wer den Baum eigenmächtig und ohne Erlaubnis der anderen Eigentümer beseitigt, macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

Welche Bäume stehen unter Schutz?

Nicht jeder Baum darf einfach beseitigt werden, denn je größer die Bäume, umso größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Genehmigung vor dem Fällen eingeholt werden muss. In jeder Gemeinde und Stadt gibt es eine Baumschutzverordnung oder eine Baumsatzung, die bestimmt, wann welcher Baum abgesägt werden darf. Nach der Berliner Baumschutzverordnung sind Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm geschützt. Die Brandenburger Baumschutzverordnung schützt beispielsweise alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 1,3 m Höhe, während Berlin alle Laubbäume, Walnüsse, Türkische Baumhasel und Waldkiefern schützt. Wenn Sie durch Prüfung Ihrer Baumschutzverordnung entdecken, dass der Baum in Ihrem Wohnort unter Schutz steht, benötigen Sie auf jeden Fall eine Fällgenehmigung.

In welchen Fällen muss die Genehmigung gegeben werden?

Im Gesetz ist ebenfalls geregelt, unter welchen Bedingungen die Baumfällgenehmigung gegeben werden muss. In Berlin beispielsweise werden Ausnahmen akzeptiert, wenn der Baum:

  • Seine ökologischen Funktionen großteils verloren hat,
  • eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt,
  • krank ist,
  • die Grundstücksnutzung unmöglich macht oder stört
  • Denkmalschutzmaßnahmen die Baumfällung notwendig machen,
  • sich aufgrund des Standortes der Baum nicht arttypisch entwickeln kann
  • oder wenn die Entfernung des Baumes dem Ausbau des Gesamtbestandes dient.

Die Baumschutzsatzung kann auch vorsehen, dass für eine Fällgenehmigung eine Ersatzleistung hervorgebracht werden muss. Als Ersatzleistung kann eine Neupflanzung oder ein Geldbetrag vorgesehen sein. Die Neupflanzung erfolgt auf Vorschlag meistens im öffentlichen Grünraum.